In Chmelnyzkyj richtete eine Frau einen Hühnerstall im Innenhof eines Hochhauses ein: Der Fall ging vor Gericht.

In Chmelnyzkyj richtete eine Frau einen Hühnerstall im Innenhof eines Hochhauses ein: Der Fall ging vor Gericht
In Chmelnyzkyj richtete eine Frau einen Hühnerstall im Innenhof eines Hochhauses ein: Der Fall ging vor Gericht

In Schepetiwka, die in Chmelnyzkyj liegt, reichte ein Mann Klage gegen seine Nachbarin ein, weil sie beschloss, sich einen Hühnerstall und einen Komposter direkt unter ihren Fenstern einzurichten. Der Mann behauptete, dass dies die Ursache für unangenehme Gerüche und Verstöße gegen die hygienischen Vorschriften war.

Das Gericht prüfte den Fall und entschied, die Klage anzunehmen, und verpflichtete die Nachbarin, die Vögel in einem Abstand von mindestens 15 Metern von dem Haus des Mannes und den Kompostplatz nicht näher als 20 Meter von dem Haus zu halten, gemäß den gesetzlich festgelegten Normen.

Der Mann stellte durchaus begründete Ansprüche: 'Er protestierte gegen die unangenehmen Gerüche und Verstöße gegen die hygienischen Normen. Er wandte sich viele Male an die staatliche Verbraucherschutzbehörde und an die Verwaltungsinspektion, aber es gab kein Ergebnis.'

Nach der Urteilsverkündung legte die Frau Berufung ein, aber die erste Instanz wurde unterstützt, und der Hühnerstall mit dem Komposter muss gemäß den gesetzlichen Anforderungen versetzt werden.

Ungewöhnliches Urteil wegen Diebstahls von Töpfen und einer Schüssel

In der Oblast Schytomyr wurde ein Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er zwei Töpfe und eine Schüssel gestohlen hatte. Zuvor war er bereits wegen verschiedener Verbrechen verurteilt worden, und diesmal erhielt er eine Strafe für diesen merkwürdigen Vorfall.

Früher wurde er bereits wegen Hooliganismus, Körperverletzung, Diebstahl und einer Umgehung der Strafe bestraft, und jetzt erhielt er ein Urteil wegen gestohlener Töpfen und einer Schüssel.

Im ersten Fall reichte ein Mann Klage gegen seine Nachbarin wegen des unangenehmen Geruchs und der Verstöße gegen die Hygieneverordnungen ein, und das Gericht unterstützte seine Entscheidung. Im zweiten Fall entschied man, den Mann wegen der gestohlenen Töpfe und der Schüssel inhaftiert zu lassen, selbst unter Berücksichtigung seiner früheren kriminellen Geschichte.


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